Psychotherapie – Einzeltherapie

Vor Beginn einer Psychotherapie können bis zu fünf Probesitzungen (sogenannte probatorische Sitzungen) erfolgen. Patient und Therapeut können sich in dieser Zeit kennenlernen. Der Therapeut macht sich ein Bild von der Problematik des Patienten und prüft, ob er sich ggfls. in der Lage sieht, diese zu behandeln. Der Patient entwickelt einen Eindruck, ob er sich bei dem Therapeuten gut aufgehoben fühlt und adäquate Hilfe erhalten kann. Dies erleichtert die Entscheidung bzgl. einer Zusammenarbeit und dient der diagnostischen Klärung der Problematik.

Nach der Probatorik stelle ich im Falle der gemeinsamen Entscheidung für die Durchführung einer Therapie einen Therapieantrag bei Ihrer Krankenkasse.

Sind Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, werden die Kosten für eine 24 Sitzungen umfassende Kurzzeittherapie regelhaft übernommen. Langzeittherapien umfassen zunächst bis zu 60 Sitzungen und können noch um weitere 20 Sitzungen verlängert werden. Dann ist das Maximalkontingent für eine Verhaltenstherapie erreicht, welches zumeist nicht überschritten werden kann.

Leider ist es möglich, dass Sie bis zum Beginn der probatorischen Sitzungen und Einzeltherapie je nach Patientenaufkommen Wartezeit in Kauf nehmen müssen. Sie erfahren dies bei einer persönlichen Kontaktaufnahme.

Sind Sie bei einer privaten Krankenkasse versichert, gibt es bzgl. des Umfangs einer Therapie meist sehr unterschiedliche Versicherungsbedingungen. Fragen Sie daher vor Beginn einer Therapie bei Ihrer Krankenkasse nach, in welchem Rahmen eine Verhaltenstherapie erstattet wird. Sind Sie beihilfeberechtigt, so ähneln die Bedingungen zumeist denen eines gesetzlich Versicherten.

Es besteht auch die Möglichkeit, die Therapiekosten als Selbstzahler zu tragen. Die Kosten richten sich dabei wie bei privatversicherten Patienten nach der Gebührenordnung für Ärzte und dem üblichen 2,3-fachen Satz.

Zumeist leite ich in solchen Fällen mittlerweile jedoch an Kolleg*innen weiter, die nur in einer Privatpraxis arbeiten, da ich den Großteil meiner Behandlungsplätze für gesetzlich versicherte Patienten vorbehalten möchte.